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Altholz A1–A3 entsorgen | Klassifikation, Kosten & Annahme | Unbescheiden Dorum
Ratgeber

Altholz A1–A3 entsorgen
Der komplette Leitfaden
für Bauherren & Sanierer

Was ist Altholz, welche Kategorie hat mein Holz, was darf in den Container – und was auf keinen Fall? Hier erfahren Sie alles über die umweltgerechte Entsorgung von Altholz A1 bis A3.

Altholz in Deutschland – die wichtigsten Zahlen

~8
Mio. t Altholz/Jahr in DE
4
Kategorien (A1–A4)
A1–A3
nicht gefährlich
A4
= Sondermüll!

Was ist Altholz? Definition & rechtlicher Rahmen

Altholz ist Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt war und als Abfall anfällt – also gebrauchtes Holz aus Rückbau, Renovierung, Demontage oder Entrümpelung. Die Altholzverordnung (AltholzV), die seit dem 1. März 2003 in Deutschland gilt, regelt die Verwertung und Beseitigung dieses Materials. Sie unterscheidet zwischen Industrierestholz (Abfälle aus holzverarbeitenden Betrieben) und Gebrauchtholz (Holz, das bereits in Gebäuden, Möbeln oder Konstruktionen verbaut war).

Wichtig: Nicht jedes Holz ist Altholz im Sinne der Verordnung. Waldrestholz (etwa Schwachholz aus Durchforstungen), frisches Sägerestholz und Baumstämme fallen nicht unter die Altholzverordnung, sondern gelten als Garten- und Parkabfälle bzw. als Nebenprodukte der Forstwirtschaft. Auch Kork, Bambus und andere Nichtholz-Materialien sind kein Altholz – selbst wenn sie ähnlich aussehen.

Der entscheidende Punkt der Altholzverordnung: Die Art der Verwertung richtet sich nach dem Grad der Schadstoffbelastung. Deshalb wird Altholz in vier Kategorien eingeteilt – von A1 (naturbelassen, am wenigsten belastet) bis A4 (schadstoffbelastet, gefährlicher Abfall). Bereits dort, wo das Altholz anfällt, muss der Erzeuger es nach diesen Kategorien trennen. Wer Altholz zur Verwertung abliefert, muss es nach Kategorie und Menge deklarieren. Liegt ein Gemisch verschiedener Kategorien vor, richtet sich die Einstufung nach der höchsten (schlechtesten) vertretenen Kategorie – ein einziges A4-Stück macht also den gesamten Container zum Sondermüll.

In Deutschland fallen jährlich rund acht Millionen Tonnen Altholz an – ein Großteil davon aus dem Bau- und Abbruchbereich, gefolgt von Sperrmüll und Verpackungen. Rund 70 Prozent werden thermisch verwertet (verbrannt), etwa 25 Prozent stofflich (zu Spanplatten) und der Rest geht auf Deponien oder in die Sonderentsorgung. Die Tendenz geht klar in Richtung Recycling und Kreislaufwirtschaft – je besser getrennt wird, desto höher der Anteil, der stofflich verwertet werden kann.

Die vier Altholz-Kategorien im Detail

Die Altholzverordnung unterscheidet vier Kategorien. Für die Praxis gilt: A1 bis A3 sind nicht gefährlich und können gemeinsam im Altholz-Container entsorgt werden. A4 ist gefährlicher Abfall und muss separat entsorgt werden. Hier die Unterschiede:

Kat.BezeichnungBeschreibungBeispiele
A1NaturbelassenMechanisch bearbeitetes Holz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Kein Anstrich, keine Beschichtung.Europaletten, Einwegpaletten, Obstkisten, Holzwolle, unbehandeltes Bauholz, Kabeltrommeln (ab 1989), Sägespäne, Massivholzmöbel (unbehandelt)
A2Behandelt, ohne SchadstoffeVerleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz – ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.Innentüren (Blätter + Zargen), Dielen, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Parkett, Sperrholz, Bauspanplatten, furnierte Möbel, Schalungsbretter
A3Halogenorganisch beschichtetAltholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung – aber ohne Holzschutzmittel. Typischerweise PVC-beschichtete Möbel und Küchen.Küchenmöbel mit PVC-Kanten, melaminbeschichtete Spanplatten, Laminatböden, beschichtete Regale, Einbauschränke mit Kunststofffolie
A4SchadstoffbelastetMit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Gilt als gefährlicher Abfall (AVV 17 02 04*).Bahnschwellen, imprägnierte Zaunpfähle, Leitungsmasten, Außentüren, Außenfenster, Dachbalken (behandelt), Gartenmöbel (lasiert/imprägniert), Rebpfähle, Hopfenstangen

⚠ Faustregel für die Praxis

Alles, was im Außenbereich verbaut war und Witterung ausgesetzt wurde, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Holzschutzmitteln behandelt und gehört in die Kategorie A4 – auch wenn man es äußerlich nicht sieht. Im Zweifelsfall sollte das Holz als A4 eingestuft oder eine Laboranalyse durchgeführt werden. Eine Fehleinschätzung nach unten kann teuer werden: Wird ein A4-Stück im A1–A3-Container entdeckt, wird der gesamte Container als gefährlicher Abfall umdeklariert.

Praxisbeispiele: Welches Holz ist welche Kategorie?

Die Theorie klingt einfach – in der Praxis ist die Zuordnung manchmal knifflig. Hier typische Situationen, wie sie auf Baustellen in Dorum und Umgebung vorkommen, und die richtige Einstufung:

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Scheunenrückbau

Alte Stallungen und Scheunen in der Region Land Wursten enthalten oft Dachbalken, Wandbretter und Sparren. Wenn das Holz nie mit Holzschutzmitteln behandelt wurde (typisch für einfache Wirtschaftsgebäude): A1. Wurden Sparren oder Pfetten mit Holzschutzmittel gestrichen (grünlich oder bräunlich verfärbt): A4.

🔧

Altbau-Sanierung

Innentüren, Türzargen, Deckenpaneele, Wandvertäfelungen aus den 1960er bis 1980er Jahren: in der Regel A2 (lackiert oder furniert, ohne Holzschutzmittel). Spanplatten-Einbauschränke mit PVC-Folie: A3.

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Entrümpelung

Alte Schlafzimmermöbel aus massiver Eiche (naturbelassen): A1. IKEA-Regale aus beschichteter Spanplatte: A2 oder A3, je nach Beschichtung. Gartenbank (lasiert, Außenbereich): A4.

📦

Paletten & Verpackung

Europaletten (Kennzeichnung EUR/EPAL, ab 1989 ohne Holzschutzmittel): A1. Obst- und Gemüsekisten, Holzwolle, Verpackungsholz: A1. Achtung: Paletten aus Übersee können begast sein – im Zweifel als A4 behandeln.

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Gartenholz

Holzzäune, Jägerzäune, Pergolen, Rankgerüste, Hochbeet-Bretter – alles, was draußen stand und Witterung ausgesetzt war: grundsätzlich als A4 einstufen, auch wenn keine Behandlung erkennbar ist. Holzschutzmittel können farblos sein.

🛠

Fußböden

Parkett, Dielen, Laminatboden: in der Regel A2 (verleimt und/oder versiegelt). Laminat mit PVC-Trägerschicht: A3. Sonderfall: Dielen auf altem Teer- oder Bitumenkleber – der Kleber kann als Gefahrstoff gelten, Holz separat prüfen.

Unsicher bei der Einstufung?

Schicken Sie uns ein Foto oder eine kurze Beschreibung – wir sagen Ihnen, welche Kategorie Ihr Holz hat und ob wir es auf unserem Recyclingplatz in Dorum annehmen können. Das kostet nichts und spart im Zweifelsfall viel Geld.

Was darf in den Altholz-Container – und was nicht?

Darf rein (A1–A3)

  • Paletten (Euro, Einweg)
  • Innentüren & Türzargen
  • Deckenpaneele, Wandbretter
  • Parkett, Dielen, Laminat
  • Spanplatten, Sperrholz
  • Möbel (ohne Glas, Polster, Metall)
  • Schalungsbretter
  • Unbehandeltes Bauholz
  • Holzwolle, Sägespäne
  • Kabeltrommeln (ab 1989)

Darf NICHT rein

  • Bahnschwellen, Rebpfähle (A4)
  • Imprägnierte Zäune & Pfosten (A4)
  • Außentüren & Außenfenster (A4)
  • Dachbalken mit Holzschutzmittel (A4)
  • Fenster mit Glasscheiben
  • Möbel mit Polstern oder Stoffen
  • Kabeltrommeln mit Teer/Öl
  • Holz mit Metallteilen (Schrauben OK, größere Beschläge nicht)
  • Brandholz (Brandschäden)
  • Baumstämme, Äste, Wurzeln

Kleine Metallteile wie Schrauben, Nägel und Scharniere sind in der Regel kein Problem – die werden beim Recycling per Magnetabscheider entfernt. Größere Metallteile (Beschläge, Winkel, Schienen) sollten aber vorher abmontiert werden. Glasscheiben müssen immer entfernt werden – ein Fenster mit Glas gehört in den Baumischabfall-Container, nicht in den Altholz-Container. Auch Polster, Stoffe, Schaumstoff und Kunststoffteile müssen vorher abgetrennt werden. Je sauberer das Altholz angeliefert wird, desto günstiger die Entsorgung.

Ein häufiger Fehler: Fenster werden komplett mit Glas in den Altholz-Container geworfen. Das führt zur Umdeklarierung des gesamten Containers – plötzlich zahlen Sie statt 80–150 €/t den Preis für Baumischabfall (150–300 €/t). Glas vorher ausbauen, separat als Flachglas entsorgen, Rahmen in den Altholz-Container – fertig.

⚠ Das Mischungs-Problem

Liegt ein Gemisch verschiedener Altholzkategorien vor, richtet sich die Einstufung nach der höchsten (schlechtesten) vertretenen Kategorie. Das heißt: Ein einziger imprägnierter Zaunpfahl (A4) in einem Container voller Paletten (A1) macht den gesamten Container zum gefährlichen Abfall. Die Entsorgungskosten vervielfachen sich. Deshalb: A4-Holz immer strikt getrennt sammeln und separat entsorgen.

So wird Altholz verwertet

Altholz darf in Deutschland seit Inkrafttreten der Altholzverordnung nicht mehr deponiert werden – es muss verwertet werden. Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche Verwertungswege:

Stoffliche Verwertung

Altholz A1 und (eingeschränkt) A2/A3 wird zu Holzhackschnitzeln und Spänen aufbereitet und in der Holzwerkstoffindustrie zu Spanplatten verarbeitet. Voraussetzung: Die Schadstoffgrenzwerte der Altholzverordnung werden eingehalten. Bei A3-Holz müssen Lackierungen und Beschichtungen vorher weitgehend entfernt werden.

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Thermische Verwertung

Alle Altholzkategorien können energetisch verwertet (verbrannt) werden. A1-Holz darf in allen Anlagengrößen verfeuert werden. A2- bis A4-Holz nur in Großanlagen über 1 MW Feuerungswärmeleistung mit entsprechender Abgasreinigung. Die gewonnene Energie wird als Strom und Fernwärme genutzt.

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Weitere Verwertung

Sauberes A1-Holz wird auch als Tiereinstreu (z.B. in Reitanlagen), als Industrieholzkohle oder als Aktivkohle verwertet. Holzhackschnitzel aus A1-Material können außerdem als Mulchmaterial im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

✅ Kreislaufwirtschaft in der Praxis

Aus einer alten Spanplatten-Küche (A3) wird in einem Heizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt. Aus sauberen Paletten (A1) werden neue Spanplatten hergestellt. Und aus dem Abbruchholz einer alten Scheune in Dorum (A1) wird Tiereinstreu für eine Reithalle in Cuxhaven. Nichts geht verloren – wenn die Trennung stimmt.

Die thermische Verwertung von Altholz ist ökologisch sinnvoll: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, und bei der Verbrennung wird nur so viel CO² freigesetzt, wie der Baum während seines Wachstums gebunden hat – die CO²-Bilanz ist also weitgehend neutral. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Verbrennung in zugelassenen Anlagen mit moderner Abgasreinigung stattfindet. In Hausbrandanlagen und Kaminöfen dürfen nur naturbelassene Hölzer der Kategorie A1 verbrannt werden – niemals beschichtetes, lackiertes oder verleimtes Holz. Wer A2- bis A4-Holz im privaten Ofen verbrennt, setzt gesundheitsgefährdende Schadstoffe frei und riskiert Bußgelder nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Ein weiterer Verwertungsweg gewinnt an Bedeutung: Die Herstellung von Aktivkohle und Pflanzenkohle aus Altholz. Dabei wird das Holz unter Sauerstoffausschluss erhitzt (Pyrolyse). Das Ergebnis ist ein hochporöses Kohlenstoffmaterial, das als Bodenverbesserer in der Landwirtschaft, als Filtermaterial in der Wasserwirtschaft oder als CO²-Senke (Carbon Capture) eingesetzt wird. Aktuell ist dieser Verwertungsweg noch wenig verbreitet, könnte aber in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen.

Entsorgungskosten: Was kostet Altholz-Entsorgung?

Die Kosten für die Entsorgung von Altholz hängen von der Kategorie, der Menge und dem regionalen Anbieter ab. Hier Richtwerte für Norddeutschland:

KategoriePreis pro Tonne5-m³-Container (ca.)Verwertung
A1 (naturbelassen)50–100 €200–400 €Stofflich + thermisch
A2 (behandelt)80–150 €300–500 €Thermisch
A3 (halogenorganisch)80–150 €300–500 €Thermisch (Großanlage)
A1–A3 gemischt80–150 €250–500 €Thermisch
A4 (Sondermüll)200–400 €600–1.200 €Sonderverbrennung

Richtwerte für Norddeutschland, Stand 2026. Alle Preise zzgl. MwSt. und ggf. Transportkosten.

Rechenbeispiel: Scheunenrückbau

Beim Rückbau einer alten Scheune in der Region Land Wursten fallen typischerweise 3–5 Tonnen Altholz an. Wenn das Holz naturbelassen ist (A1): 3 t × 75 € = 225 € Entsorgung. Wird versehentlich ein Dachbalken mit Holzschutzmittel beigemischt (A4): Der gesamte Container wird als A4 eingestuft – 3 t × 300 € = 900 €. Die Differenz: 675 € – wegen eines einzigen Balkens. Deshalb: Vor dem Rückbau prüfen, welche Hölzer behandelt wurden, und diese separat sammeln.

Typische Altholz-Quellen in Dorum & an der Nordseeküste

In der Region Wurster Nordseeküste, Cuxhaven und Bremerhaven fällt Altholz besonders häufig bei folgenden Anlässen an:

🏠

Rückbau alter Stallungen & Scheunen

Die Region Land Wursten ist ländlich geprägt. Viele landwirtschaftliche Gebäude aus den 1950er bis 1970er Jahren werden nicht mehr genutzt und zurückgebaut. Dabei fallen große Mengen unbehandeltes Bauholz (A1) an – Sparren, Pfetten, Wandbretter, Stalleinrichtung. Vorsicht bei Dachkonstruktionen: In manchen Gebäude wurden tragende Hölzer mit Holzschutzmitteln behandelt.

🔧

Sanierungen in Altbauten

Renovierungen in Wohnhäusern aus den 1960er bis 1990er Jahren: Innentüren, Türzargen, Deckenpaneele, Einbauschränke, Parkett – typisches A2/A3-Material. In der Region Dorum und Wremen werden aktuell viele ältere Einfamilienhäuser modernisiert, bei denen ganze Räume entkernt werden.

🛍

Demontage von Möbeln & Einbauten

Küchen, Schränke, Regale, Kommoden: Wer ein Haus kauft und neu einrichten will, hat oft Kubikmeter alte Möbel zu entsorgen. Spanplatten-Möbel aus den 1980ern sind typisches A2/A3-Material – günstig und unkompliziert zu entsorgen, wenn man den Altholz-Container wählt statt alles in den teuren Baumischabfall zu werfen.

🌳

Gartenräumungen

Alte Holzzäune, Gartenhäuser, Pergolen und Komposteinstellungen aus Holz. Achtung: Gartenholz ist fast immer mit Holzschutzmitteln behandelt und gehört in die Kategorie A4. Auch wenn der Anstrich längst abgewittert ist – das Holzschutzmittel steckt tief im Holz.

Besonders in den älteren Ortsteilen von Dorum, Wremen, Padingbüttel und Cappel stehen noch viele Gebäude aus der Nachkriegszeit, die teilweise oder vollständig in Holzbauweise errichtet wurden. Bei deren Rückbau oder Sanierung fallen häufig mehrere Tonnen Altholz an – eine Menge, bei der sich die richtige Einstufung und Trennung finanziell deutlich bemerkbar macht. Wer eine komplette Scheune zurückbauen lässt, kann durch konsequente Trennung von A1-Bauholz und eventuell vorhandenem A4-Dachholz mehrere hundert Euro sparen.

Auch Ferienwohnungen und Ferienhäuser an der Nordseeküste werden regelmäßig modernisiert. Dabei fallen typischerweise Deckenpaneele, Wandvertäfelungen und Einbauschränke an – klassisches A2/A3-Material, das wir auf unserem Recyclingplatz annehmen. Unser Vorteil für Sie: Kurze Transportwege, persönliche Beratung und faire Preise – direkt vor Ort in Dorum.

DorumWremenNordholzCuxhavenBremerhavenPadingbüttelCappelHolßelLand WurstenWurster Nordseeküste

5 Tipps: So sparen Sie bei der Altholz-Entsorgung

A1 von A2/A3 trennen

Reines A1-Holz (Paletten, unbehandeltes Bauholz) ist günstiger zu entsorgen als A2/A3-Gemisch, weil es auch stofflich verwertet werden kann. Wenn Sie größere Mengen A1-Holz haben, lohnt sich ein separater Container.

A4 strikt separieren

Ein einziges A4-Stück im A1–A3-Container vervielfacht die Kosten. Sammeln Sie Außenholz, imprägnierte Pfosten und verdächtiges Holz immer in einem separaten Behälter – auch wenn es lästig ist.

Glas und Metall vorher entfernen

Türen mit Glasscheiben, Möbel mit Spiegeln, Fenster mit Verglasung: Glas vorher ausbauen. Große Metallteile abschrauben. Je sauberer das Holz, desto günstiger der Containerpreis.

Container nicht überladen

Altholz-Container dürfen nicht über die Oberkante beladen werden. Überladene Container werden abgelehnt oder mit Aufpreis abgefahren. Da Holz leicht ist, wird der Container oft volummäßig voll, bevor die Gewichtsgrenze erreicht ist – gut für den Preis.

Direkt bei uns anliefern

Wenn Sie einen Anhänger oder Kleintransporter haben: Bringen Sie Altholz A2/A3 direkt zu unserem Recyclingplatz in Dorum. Das spart Ihnen die Containermiete und die Transportkosten – Sie zahlen nur den Tonnenpreis für die Entsorgung.

Altholz bei Unbescheiden abgeben

Auf unserem Recyclingplatz in Dorum nehmen wir Altholz der Kategorien A2 und A3 an. Privatpersonen, Handwerker und Unternehmen können das Material direkt bei uns anliefern – mit Pkw-Anhänger, Kleintransporter oder Lkw. Wir wiegen das Material, stufen es ein und sorgen für die fachgerechte Verwertung.

Was wir annehmen: Möbel (ohne Polster und Glas), Innentüren, Türzargen, Paneele, Parkett, Spanplatten, Sperrholz, Schalungsbretter, Paletten und sonstiges A2/A3-Holz. Was wir nicht annehmen: Holz mit Glasanteilen, Holz aus dem Außenbereich (A4), Bahnschwellen, imprägnierte Pfähle, Fenster mit Verglasung, Brandholz und Baumstämme.

Bitte rufen Sie vor der Anlieferung kurz an (04742–80 47), damit wir den Stellplatz vorbereiten und Sie über die aktuellen Annahmezeiten informieren können. Unsere Annahmezeiten sind Montag bis Freitag, 8:30 bis 13:00 Uhr. Bei größeren Mengen (ab 2 Tonnen) vereinbaren wir gerne einen separaten Termin.

Häufige Fragen zu Altholz A1–A3

Darf ich Altholz A1 bis A3 zusammen in einen Container werfen?
Ja – Altholz der Kategorien A1, A2 und A3 darf gemeinsam entsorgt werden. Der Container wird dann als A1–A3-Gemisch eingestuft und zum Preis der höchsten enthaltenen Kategorie abgerechnet. Nur A4-Holz muss strikt getrennt werden.
Woran erkenne ich, ob Holz mit Holzschutzmittel behandelt wurde?
Nicht immer ist eine Behandlung äußerlich sichtbar. Grünliche oder bräunliche Verfärbungen, ein chemischer Geruch oder die Herkunft aus dem Außenbereich sind Indizien. Im Zweifelsfall: Holz aus dem Außenbereich grundsätzlich als A4 einstufen oder eine Laboranalyse durchführen lassen (ca. 50–150 € pro Probe).
Gehören alte Fenster in den Altholz-Container?
Nur der Holzrahmen – ohne Glas. Glasscheiben müssen vorher entfernt und als Flachglas oder im Baumischabfall entsorgt werden. Außerdem: Fenster, die im Außenbereich verbaut waren, sind in der Regel mit Holzschutzmittel behandelt und gehören in den A4-Container. Innenfenster ohne Holzschutzmittel sind A2.
Was kostet ein Container für Altholz?
Ein 5-m³-Container für Altholz A1–A3 kostet inklusive Transport und Entsorgung zwischen 250 und 500 € – je nach Region und Anbieter. Für A4-Holz ist der gleiche Container mit 600–1.200 € deutlich teurer. Wer direkt bei uns anliefert, spart die Containermiete.
Darf Laminat in den Altholz-Container?
Ja – Laminat ist in der Regel A2 oder A3, je nach Beschichtung. Die Trägerplatte besteht aus Holzfaserplatten (HDF), die Oberfläche aus Melaminharz. Da Melaminharze halogenorganische Verbindungen enthalten können, wird Laminat oft als A3 eingestuft. Im Altholz-Container A1–A3 ist es in jedem Fall richtig.
Nehmen Sie auch A1-Holz an?
Reines A1-Holz (z.B. Paletten, unbehandeltes Bauholz) nehmen wir aktuell nur in größeren Mengen an. Für Kleinmengen empfehlen wir den örtlichen Werkstoffhof oder eine Selbstanlieferung bei einem Entsorgungsfachbetrieb. Für A2/A3-Holz sind wir der richtige Ansprechpartner.
Was passiert, wenn A4-Holz im A1–A3-Container entdeckt wird?
Der gesamte Container wird als A4 (gefährlicher Abfall) umdeklariert. Die Entsorgungskosten steigen auf 200–400 €/t – statt 80–150 €/t. Außerdem können zusätzliche Sortierkosten anfallen. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Deshalb: A4-Holz immer strikt getrennt sammeln.
Kann ich Altholz selbst verbrennen?
A1-Holz (naturbelassen, unbehandelt) darf in privaten Kaminöfen verbrannt werden – es unterliegt der 1. BImSchV (Kleinfeuerungs­anlagenverordnung). A2- bis A4-Holz darf nicht in Haus­halts­feuerungen verbrannt werden – es enthält Schadstoffe, die nur in großen Verbrennungs­anlagen mit Abgasreinigung sicher abgebaut werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Rechtsgrundlagen & Fachinformationen

Dieser Ratgeber basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen und Fachinformationen. Alle externen Links führen zu offiziellen Quellen:

Altholzverordnung (AltholzV) – Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz, in Kraft seit 1. März 2003, zuletzt geändert 2020. Volltext unter gesetze-im-internet.de.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Rahmengesetz für die Abfallwirtschaft in Deutschland. Definiert den Abfallbegriff und die Verwertungshierarchie (Vermeidung › Wiederverwendung › Recycling › Energetische Verwertung › Beseitigung).

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) – Ausführliche Fachinformation zu Altholzkategorien unter lubw.de.

Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) – Branchenverband mit Informationen zu Verwertungswegen und Marktentwicklung.

Altholz A2 & A3 direkt bei uns abgeben

Bringen Sie Ihr Altholz zu unserem Recyclingplatz in Dorum – oder rufen Sie an, und wir beraten Sie kostenlos zur richtigen Einstufung und Entsorgung.