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Erdaushub entsorgen | Was darf rein? Kosten & Regeln | Unbescheiden Dorum
Ratgeber

Erdaushub entsorgen
Was darf rein, was nicht
& was es kostet

Erdaushub ist der günstigste Bauabfall – wenn er sauber ist. Was darf rein, wann gilt Boden als belastet, welche Materialklassen gibt es und wie spart man Entsorgungskosten? Der komplette Leitfaden.

Erdaushub in Deutschland – die wichtigsten Zahlen

~130
Mio. t Bodenaushub/Jahr
15–40
€/t sauberer Boden
bis 120
€/t belasteter Boden
Wiederverwendbar

Was ist Erdaushub? Definition & Abgrenzung

Erdaushub – auch Bodenaushub genannt – ist natürlich gewachsener oder bereits umgelagerter Boden, der bei Bauarbeiten anfällt. Typische Anlässe sind der Aushub für Keller und Fundamente, das Verlegen von Rohrleitungen und Kabeln, der Bau von Drainagen oder die Geländeanpassung bei Neubauten. Das Material besteht aus den natürlichen Bestandteilen des Bodens: Sand, Lehm, Ton, Kies, Mutterboden (Oberboden) und Natursteine.

Erdaushub ist im Idealfall der günstigste aller Bauabfälle – weil sauberer Boden direkt wiederverwendet werden kann, zum Beispiel als Geländeauffüllung, Böschungssicherung oder Rekultivierungsboden. Verunreinigter Erdaushub dagegen kann schnell sehr teuer werden: Bereits geringe Mengen Fremd­stoffe oder Schad­stoffe können den gesamten Aushub als belastet klassifizieren – mit Entsorgungskosten, die das Drei- bis Fünffache von sauberem Boden betragen.

Wichtig: Erdaushub ist nicht gleichzusetzen mit Bauschutt. Bauschutt besteht aus mineralischen Baumaterialien (Beton, Ziegel, Fliesen), Erdaushub aus natürlichem Boden. Die Unterscheidung ist entscheidend, weil Erdaushub und Bauschutt unterschiedliche Entsorgungswege haben und zu unterschiedlichen Preisen abgerechnet werden. Auch Mutterboden (Oberboden) ist eine eigene Fraktion: Er darf nur als Monofraktion – also nicht mit Sand oder anderem Material vermischt – angeliefert werden, weil er separat verwertet wird.

Was darf in den Erdaushub – und was nicht?

Darf rein

  • Mutterboden (Oberboden)
  • Sand und Kies
  • Lehm und Ton
  • Gewachsener Boden
  • Kleine Natursteine
  • Bereits umgelagerter, sauberer Boden

Darf NICHT rein

  • Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen)
  • Wurzeln und Grasnarben (in größeren Mengen)
  • Müll, Plastik, Folien, Verpackungen
  • Holz, Metall, Kabel
  • Asphalt, Teer, Bitumen
  • Dämmstoffe, Farben, Öle, Chemikalien
  • Gartenabfälle, Baumstümpfe

Die Grundregel lautet: Erdaushub muss frei von sämtlichen nicht-mineralischen Fremdstoffen sein – kein Plastik, kein Holz, kein Metall, keine Kabelreste. Er darf maximal 5 Prozent mineralische Anteile (Steine) enthalten und muss optisch und geruchlich unauffällig sein. Bereits ein Plastiktütenfetzen oder ein Stück Styropor kann dazu führen, dass der gesamte Container als Baumischabfall eingestuft wird – mit deutlich höheren Entsorgungskosten.

Ein besonderer Fall ist Mutterboden: Er ist die oberste, humusreiche Bodenschicht (typischerweise die oberen 20–30 cm) und eine wertvolle Ressource, die über Jahrtausende entsteht. Mutterboden muss als eigene Fraktion getrennt gesammelt und angeliefert werden – nicht mit Sand, Lehm oder anderem Unterboden vermischt. Wer Mutterboden sauber trennt, kann ihn oft günstig oder sogar kostenlos abgeben, weil er als Rekultivierungsboden gefragt ist. Auf unserem Recyclingplatz in Dorum sieben wir angelieferten Erdaushub zu gesiebtem Boden 0–15 auf – ein steinfreies, feinkörniges Material, das als günstige Mutterboden-Alternative für Gartenflächen eingesetzt wird.

Wann gilt Erdaushub als belastet?

Erdaushub kann durch verschiedene Ursachen belastet sein. Die Belastung entscheidet darüber, ob der Boden frei verwertet, eingeschränkt verwertet oder als Sonderabfall auf einer Spezialdeponie entsorgt werden muss – und damit über den Preis. Typische Belastungsquellen:

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Altlasten

Boden von früheren Gewerbegrundstücken, Tankstellen, Werkstätten, Chemie­betrieben oder militärischen Flächen kann mit Schwer­metallen, Mineralöl­kohlen­wasser­stoffen (MKW) oder polyzyklischen aromatischen Kohlen­wasser­stoffen (PAK) belastet sein.

🔥

Brandflächen

Nach Bränden kann der Boden durch Ruß, Asche, geschmolzene Kunststoffe und Chemikalien kontaminiert sein. Brandflächenboden muss vor der Entsorgung beprobt werden.

🛠

Bauschutt-Verunreinigungen

Wenn Erdaushub mit Betonbrocken, Ziegelresten, Asphalt oder Bauschutt vermischt ist, gilt er nicht mehr als sauberer Boden und wird teurer entsorgt. Schon kleine Mengen können die Einstufung ändern.

📦

Abfall-Einlagerungen

In älteren Siedlungsgebieten wurde früher manchmal Müll in Geländesenken verfüllt. Wer auf solche historischen Verfüllungen stößt, hat es mit einem Gemisch aus Boden und Abfall zu tun – das erfordert eine Sonderentsorgung.

🌱

Landwirtschaftliche Belastung

Böden aus langjähriger intensiver Landwirtschaft können erhöhte Pestizid- oder Nitrat­werte aufweisen. In der Regel sind diese Werte aber so niedrig, dass der Boden als unbelastet gilt – eine Analyse gibt Sicherheit.

Natürliche Belastung

Manche Böden enthalten von Natur aus erhöhte Konzentrationen bestimmter Stoffe – etwa Arsen in Marschböden oder Schwermetalle in vulkanischen Gebieten. An der Nordseeküste kommen natürlich erhöhte Sulfatwerte in Marschböden vor.

⚠ Analysepflicht bei Verdacht

Wenn das Grundstück früher gewerblich genutzt wurde (Tankstelle, Werkstatt, Reinigung, Fabrik), muss vor dem Aushub eine Bodenanalyse durchgeführt werden. Die Kosten liegen bei ca. 150–400 € pro Probe – das klingt viel, kann aber tausende Euro sparen, weil Sie vorab wissen, welche Entsorgungsklasse Ihr Boden hat. Bei Mengen über 200 m³ ist eine Analyse generell verpflichtend.

Materialklassen: Von BM-0 bis BM-F3

Seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (Teil der Mantelverordnung) am 1. August 2023 gelten bundeseinheitliche Materialklassen für Bodenmaterial. Die früheren Z-Werte (Z0, Z1, Z2) der LAGA-Richtlinie wurden durch neue Bezeichnungen ersetzt. Für die Praxis bedeutet das:

Materialklasse (neu)Früher (LAGA)BedeutungVerwertung
BM-0Z0Unbelastet – erfüllt VorsorgewerteUneingeschränkter Einbau
BM-0*Z0*Geringfügig belastetVerfüllung unter durchwurzelter Bodenschicht
BM-F0*Z1.1Leicht belastetEingeschränkter Einbau in günstigen Gebieten
BM-F1 / BM-F2Z1.2Mäßig belastetEingeschränkter Einbau mit Sicherungsmaßnahmen
BM-F3Z2Stark belastetDeponie oder Sonderdeponie

Für die meisten Bauherren gilt: Sauberer Erdaushub von unbedenklichen Flächen (Privatgrundstücke ohne gewerbliche Vornutzung) mit Mengen unter 200 m³ kann in der Regel ohne Analyse als BM-0 eingestuft und günstig entsorgt werden – vorausgesetzt, das Material ist optisch und geruchlich unauffällig. Ab 200 m³ oder bei Verdacht auf Vorbelastung ist eine Laboranalyse Pflicht.

Die Mantelverordnung – was hat sich geändert?

Am 1. August 2023 ist die sogenannte Mantelverordnung in Kraft getreten – ein Paket aus mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, darunter die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Für die Entsorgung von Erdaushub hat sich damit einiges geändert:

📄

Bundeseinheitliche Regelung

Erstmals gibt es bundesweit einheitliche Materialklassen und Grenzwerte. Vorher hatte jedes Bundesland eigene Regelungen – was in Niedersachsen als Z0 galt, konnte in Bayern schon Z1 sein. Das ist jetzt vereinheitlicht.

📈

Neue Analyseverfahren

Die früheren Z-Werte (Z0, Z1, Z2) wurden durch neue Materialklassen (BM-0 bis BM-F3) ersetzt. Außerdem gelten neue Analyseverfahren – eine Umrechnung alter Z-Werte ist nicht möglich. Bestehende Gutachten müssen ggf. aktualisiert werden.

🔒

Dokumentationspflichten

Wer Erdaushub als Ersatzbaustoff in technischen Bauwerken einbauen will (z.B. als Damm­material oder Gelände­auffüllung), muss den Einbau bei der Behörde anzeigen und dokumentieren. Für private Bauherren, die den Aushub auf dem eigenen Grundstück verteilen, gelten vereinfachte Regeln.

💰

Auswirkung auf Kosten

Die strengeren Anforderungen an Analysen und Dokumentation können zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung führen – besonders bei größeren Mengen und bei Boden mit Vorbelastungs­verdacht. Umso wichtiger ist es, den Aushub sauber zu halten und die richtige Materialklasse frühzeitig zu klären.

Was bedeutet das für Sie als Bauherr?

Für die meisten privaten Bauvorhaben ändert sich wenig: Sauberer Erdaushub von unbedenklichen Flächen bleibt günstig zu entsorgen. Die Mantelverordnung betrifft vor allem größere Bauprojekte, gewerbliche Bauherren und die Verwertung von Bodenmaterial in technischen Bauwerken. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Erdaushub betroffen ist: Rufen Sie uns an – wir kennen die Regelungen und helfen Ihnen bei der Einschätzung.

Verwertungswege: Was passiert mit dem Erdaushub?

Sauberer Erdaushub ist ein wertvoller Rohstoff, der auf verschiedenen Wegen wiederverwendet werden kann. Je sauberer das Material, desto mehr Verwertungsoptionen stehen zur Verfügung:

🏠

Geländeauffüllung

Sauberer Boden wird direkt zur Auffüllung von Geländesenken, Baugruben oder als Böschungsmaterial eingesetzt. Das ist der günstigste Verwertungsweg – manchmal sogar kostenlos, wenn ein Abnehmer in der Nähe Boden braucht.

🌱

Rekultivierung

Mutterboden wird für die Rekultivierung von Deponien, Abgrabungen und Tagebauflächen verwendet. Sauberer Mutterboden ist gefragt und kann oft günstig abgegeben werden.

🛠

Sieben & Aufbereiten

Steiniger oder lehmiger Erdaushub wird über Siebanlagen zu feinkörnigem Boden aufbereitet. Auf unserem Recyclingplatz in Dorum sieben wir Erdaushub mit unserer GREMAC e2+ Siebanlage zu gesiebtem Boden 0–15 – ein steinfreies Material für Gartenflächen.

🔧

Deponierung

Boden, der nicht verwertet werden kann (zu stark belastet oder zu stark verunreinigt), wird auf Deponien der entsprechenden Klasse (DK 0 bis DK III) entsorgt. Das ist der teuerste Weg und sollte durch saubere Trennung vermieden werden.

🚚

Wiedereinbau auf dem Grundstück

Erdaushub, der auf dem gleichen Grundstück wieder eingebaut wird (z.B. Verfüllung der Baugrube nach Fertigstellung des Kellers), muss nicht entsorgt werden. Voraussetzung: keine Verschlechterung der Bodenqualität. Das ist der wirtschaftlichste Weg – kein Transport, keine Entsorgungskosten.

Gut zu wissen: Der Wiedereinbau von Erdaushub auf dem gleichen Grundstück ist nach der novellierten BBodSchV ausdrücklich möglich und erwünscht – das Bundesbodenschutzgesetz fördert die Wiederverwendung von Bodenmaterial. Voraussetzung ist, dass der wiedereingebaute Boden nicht schlechter ist als der am Einbauort vorhandene Boden und dass keine Schadstoffe eingetragen werden. Bei kleinen Privatbaustellen (Einfamilienhaus, Garage, Terrasse) ist das in der Regel unproblematisch – der Aushub kann nach Fertigstellung zur Geländemodellierung und Gartenanlage wiederverwendet werden. Das spart nicht nur Entsorgungskosten, sondern auch den Kauf von neuem Boden für den Garten. Wir empfehlen unseren Kunden deshalb immer, den Aushub soweit möglich auf dem Grundstück zu belassen – und nur die Menge abzufahren, die tatsächlich überschüssig ist.

✅ Unser Verwertungskreislauf

Erdaushub, den wir bei unseren Bauprojekten (Tiefbau, Kabelverlegung, Grabenquerungen) gewinnen, wird auf unserem Recyclingplatz in Dorum aufbereitet: Die GREMAC e2+ Siebanlage trennt Steine vom Feinboden. Das Ergebnis ist gesiebter Boden 0–15 – ein günstiges, steinfreies Material, das unsere Kunden für Gartenflächen und Begrünungen einsetzen. Die ausssortierten Steine werden als Unterbaumaterial weiterverwendet. So wird aus Erdaushub ein Produkt – und nichts landet auf der Deponie.

Entsorgungskosten im Überblick

Die Kosten für die Entsorgung von Erdaushub variieren stark – je nach Belastungsgrad, Menge, Region und Verwertungsweg. Der entscheidende Kostenfaktor ist die Materialklasse: Sauberer Boden ist sehr günstig, belasteter Boden kann extrem teuer werden.

MaterialklassePreis pro Tonne5-m³-Container (ca.)Verwertung
BM-0 (sauber, unbelastet)5–20 €100–200 €Freier Einbau, Geländeauffüllung
BM-0* (geringfügig)15–40 €150–350 €Verfüllung unter Oberboden
BM-F0* / BM-F130–60 €250–500 €Eingeschränkter Einbau
BM-F250–80 €400–650 €Einbau mit Sicherung
BM-F3 (stark belastet)80–120+ €600–1.000+ €Deponie DK I–III
Boden mit Fremdstoffen40–80 €300–600 €Sortierung + Deponie
Mutterboden (sauber)0–15 €50–150 €Rekultivierung

Richtwerte für Norddeutschland, Stand 2026. Alle Preise zzgl. MwSt. und Transportkosten.

Rechenbeispiel: Neubau-Keller in Dorum

Für einen Einfamilienhaus-Keller (10 × 8 m, Aushubtiefe 2,5 m) fallen ca. 200 m³ Erdaushub an – das entspricht bei Marschboden ca. 300–350 Tonnen. Sauberer Boden (BM-0): 350 t × 10 € = 3.500 €. Boden mit Bauschuttresten (Fremdstoffe): 350 t × 60 € = 21.000 €. Die Differenz: über 17.000 € – nur weil beim Aushub nicht sauber getrennt wurde. Deshalb: Bagger­führer anweisen, Fremd­stoffe sofort separat zu lagern.

Besonderheiten an der Wurster Nordseeküste

Die Region rund um Dorum, Wremen, Padingbüttel, Cappel und Nordholz hat besondere Bodenverhältnisse, die bei der Erdaushub-Entsorgung eine Rolle spielen:

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Marschboden & hoher Grundwasserstand

Die Marschen der Wurster Nordseeküste sind geprägt von schweren, tonigen Böden mit hohem Grundwasserstand. Beim Aushub trifft man oft schon in 60–80 cm Tiefe auf Wasser. Das macht die Entsorgung aufwendiger, weil nasser Boden schwerer ist (höheres Gewicht = höhere Kosten) und schwieriger zu transportieren. Auf der anderen Seite ist der Marschboden in der Regel natürlich und unbelastet – also günstig zu entsorgen.

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Mutterboden: wertvolle Marscherde

Der Mutterboden in der Marsch ist besonders fruchtbar – schwer, nährstoffreich und dunkel. Er ist als Gartenboden heiß begehrt. Wer beim Neubau die obere Bodenschicht sauber abträgt und separat lagert, kann sie nach Fertigstellung des Hauses als Gartenerde wiederverwenden – oder günstig abgeben. Das spart die Kosten für neuen Mutterboden und ist ökologisch sinnvoll.

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Altlasten: selten, aber möglich

An der Nordseeküste sind Altlasten vergleichsweise selten – die Region ist ländlich geprägt und hat wenig industrielle Vorgeschichte. Ausnahmen gibt es bei ehemaligen Hofstellen mit Werkstatt oder Tankanlage, bei Grundstücken in Hafennähe (Bremerhaven) oder bei ehemaligen militärischen Flächen (Nordholz/Fliegerhorst). Im Zweifelsfall: Eine Bodenanalyse gibt Sicherheit für 150–400 €.

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Neubauten & Drainagen

In der Region fallen große Mengen Erdaushub besonders bei Neubauten mit Keller (seltener werdend wegen hohem Grundwasserstand) und bei Drainagearbeiten an. Drainage ist im Marschgebiet häufig notwendig, um Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Der dabei anfallende Aushub ist in der Regel sauberer Marschboden – günstig zu entsorgen.

DorumWremenNordholzCuxhavenBremerhavenPadingbüttelCappelHolßelLand WurstenWurster Nordseeküste

6 Tipps: So sparen Sie bei der Erdaushub-Entsorgung

Mutterboden separat lagern

Tragen Sie die obere Bodenschicht (20–30 cm) vor dem Aushub separat ab und lagern Sie sie auf dem Grundstück. Nach dem Bau können Sie den Mutterboden im Garten wiederverwenden – das spart den Kauf von neuem Boden und die Entsorgungskosten.

Fremdstoffe vermeiden

Weisen Sie den Baggerführer an, Fremdstoffe (Bauschutt, Wurzeln, Müll) sofort separat zu lagern. Ein sauberer Erdaushub kostet 5–20 €/t – mit Fremdstoffen 40–80 €/t. Die Differenz summiert sich bei größeren Mengen schnell auf tausende Euro.

Wiedereinbau prüfen

Braucht ein Nachbar Boden für eine Geländeauffüllung? Wird auf der eigenen Baustelle an anderer Stelle Boden benötigt? Jede Tonne, die nicht abtransportiert werden muss, spart Entsorgungskosten und Transportgeld.

Bodenanalyse frühzeitig

Bei Verdacht auf Vorbelastung: Lassen Sie den Boden vor dem Aushub analysieren. So wissen Sie vorab, welche Materialklasse gilt, und können die Entsorgungskosten in Ihre Kalkulation einbeziehen – statt böse Überraschungen auf der Baustelle zu erleben.

Aushubmenge minimieren

Muss der Keller wirklich so tief sein? Kann die Bodenplatte etwas höher liegen? Jeder Kubikmeter weniger Aushub spart Geld – beim Bagger, beim Transport und bei der Entsorgung. Sprechen Sie mit Ihrem Architekten über die Gründungstiefe.

Direkt zu uns bringen

Sauberen Erdaushub können Sie direkt auf unserem Recyclingplatz in Dorum anliefern. Das spart die Containermiete und die Anfahrtskosten des Containerdienstes. Wir sieben das Material und verwerten es weiter.

Die wichtigste Erkenntnis aus unserer täglichen Praxis: Die meisten unnötigen Kosten entstehen nicht durch die Entsorgung selbst, sondern durch mangelnde Vorbereitung auf der Baustelle. Wer vorher klärt, welche Bodenklasse vorliegt, den Mutterboden sauber abtrennt und während des Aushubs auf Fremdstoffe achtet, spart fast immer 30 bis 50 Prozent der Entsorgungskosten. Bei Fragen helfen wir gerne – ein kurzer Anruf genügt.

Häufige Fragen zu Erdaushub

Was kostet die Entsorgung von sauberem Erdaushub?
Sauberer, unbelasteter Erdaushub (BM-0) kostet in Norddeutschland zwischen 5 und 20 € pro Tonne. Ein 5-m³-Container inklusive Transport und Entsorgung liegt bei ca. 100–200 €. Das ist der günstigste aller Bauabfälle – vorausgesetzt, das Material ist wirklich sauber.
Brauche ich eine Bodenanalyse?
Bei Mengen unter 200 m³ und unbedenklicher Herkunft (normales Wohngrundstück, keine gewerbliche Vornutzung) in der Regel nicht. Das Material muss aber optisch und geruchlich unauffällig sein. Bei Verdacht auf Vorbelastung oder Mengen über 200 m³ ist eine Laboranalyse verpflichtend. Kosten: ca. 150–400 € pro Probe.
Dürfen Wurzeln und Grasnarben im Erdaushub sein?
Kleine Mengen Wurzeln und Grasreste sind in der Regel akzeptabel. Große Mengen Grasnarben, Baumwurzeln oder Baumstümpfe gehören nicht in den Erdaushub, sondern werden als Grünabfall oder Altholz entsorgt. Die genauen Toleranzgrenzen hängen vom Entsorger ab – fragen Sie vorher nach.
Kann ich Erdaushub auf meinem eigenen Grundstück verteilen?
Ja – wenn Sie den Aushub auf dem gleichen Grundstück wieder einbauen (z.B. Baugrube verfüllen, Gelände aufschütten), ist das in der Regel erlaubt. Voraussetzung: Es darf keine Verschlechterung der Bodenqualität eintreten, und die Aufschüttung darf nicht größer sein als die bestehende Geländemodellierung. Bei größeren Geländeanpassungen ist eine Genehmigung nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Erdaushub und Bauschutt?
Erdaushub ist natürlicher Boden (Sand, Lehm, Ton, Mutterboden). Bauschutt sind mineralische Baumaterialien (Beton, Ziegel, Fliesen, Mörtel). Beide werden getrennt entsorgt und unterschiedlich abgerechnet. Erdaushub ist günstiger (5–20 €/t) als Bauschutt (30–80 €/t). Werden beide vermischt, wird der Erdaushub als verunreinigt eingestuft und deutlich teurer.
Nehmen Sie Erdaushub auf Ihrem Recyclingplatz an?
Ja – sauberen Erdaushub nehmen wir auf unserem Recyclingplatz in Dorum an. Wir sieben das Material und verarbeiten es zu gesiebtem Boden 0–15. Bitte rufen Sie vorher kurz an (04742–80 47), damit wir den Stellplatz vorbereiten können. Unsere Annahmezeiten sind Mo–Fr 8:30–13:00 Uhr.
Was ist die Mantelverordnung?
Die Mantelverordnung ist ein Verordnungspaket, das am 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Sie enthält die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung von mineralischen Abfällen – einschließlich Erdaushub. Die früheren Z-Werte (Z0, Z1, Z2) wurden durch neue Materialklassen (BM-0 bis BM-F3) ersetzt.
Wie schwer ist ein Kubikmeter Erdaushub?
Das hängt vom Bodentyp ab: Trockener Sandboden wiegt ca. 1,4–1,6 t/m³, feuchter Lehm- oder Tonboden ca. 1,8–2,0 t/m³. Nasser Marschboden (typisch für die Wurster Nordseeküste) kann bis zu 2,2 t/m³ wiegen. Die Angabe ist wichtig für die Kostenkalkulation, weil viele Entsorger nach Gewicht abrechnen.

Weiterführende Informationen

Mantelverordnung / Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – In Kraft seit 1. August 2023. Bundeseinheitliche Regelung für Verwertung mineralischer Abfälle. Volltext unter gesetze-im-internet.de.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) – Novelliert im Rahmen der Mantelverordnung. Regelt Anforderungen an die Beprobung und Verwertung von Bodenmaterial.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Rahmengesetz der deutschen Abfallwirtschaft. Definiert die Verwertungshierarchie: Vermeidung › Wiederverwendung › Recycling › Energetische Verwertung › Beseitigung.

LAGA M20 (Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) – Ehemalige Technische Regel für die Verwertung mineralischer Abfälle. Durch die EBV weitgehend abgelöst, in manchen Bundesländern aber noch Übergangsregelungen bis 2028.

Sauberen Erdaushub direkt bei uns abgeben

Bringen Sie Ihren Erdaushub zu unserem Recyclingplatz in Dorum – oder rufen Sie an, und wir beraten Sie kostenlos zur richtigen Einstufung.