Im Speckenfeld 10A, 27639 Wurster Nordseeküste
Wie entsorge ich Baumischabfall richtig? Was darf in den Container – und was nicht? Unser Ratgeber erklärt verständlich, worauf Sie bei Abfallarten, Sortierung und Containerdienst achten sollten. So vermeiden Sie Zusatzkosten, schützen die Umwelt und profitieren von unserer Erfahrung im Raum Dorum und an der Wurster Nordseeküste.
Baumischabfall fällt bei Sanierungen und Abrissen an und enthält gemischte Stoffe wie Holz, Kunststoffe, Metalle und Bauschutt. Um Fehlbefüllungen zu vermeiden, laden Sie unsere Checkliste für Baumischabfall herunter.
Baumischabfall entsteht bei Abriss- und Umbauarbeiten und enthält sowohl mineralische (z. B. Bauschutt) als auch nicht-mineralische Bestandteile wie Holz, Folien, Metalle, Kunststoffe und Verpackungen.
Das kommt drauf an, was drauf soll. Für eine Terrasse reichen oft 15–30 cm. Für eine Garage oder ein Carport empfehlen wir 40–60 cm – gerne prüfen wir das bei Ihnen vor Ort.
Das sind mineralische Baustoffe (z. B. Steine), die mit Stoffen wie Ölpapier, Teer, PVC oder asbesthaltigen Klebern verunreinigt sind – diese zählen als Sonderabfall.
Ziegelschutt umfasst verwertbare mineralische Materialien wie Ziegel, Fliesen, Putz, Betonbruch, Keramik und Naturstein – ohne Fremdstoffe oder Anhaftungen.
Falsch befüllte Container verursachen hohe Zusatzkosten durch Nachsortierung oder Sonderentsorgung. Eine korrekte Trennung senkt Kosten und schützt die Umwelt.
Erlaubt sind reine Erdstoffe wie Lehm, Ton, Sand, Mutterboden und kleine Natursteine – frei von Müll, Wurzeln, Grasnarben oder Bauschutt.
Mutterboden darf nur als Monofraktion angenommen werden, also nicht mit Sand oder anderem Material vermischt – er wird separat verwertet.
Mineralwolle wie Glas- oder Steinwolle ist potenziell krebserregend (vor allem vor Baujahr 2001) und muss in staubdichten BigBags verpackt werden – diese liefern wir mit.
Laub, Rasenschnitt, Unkraut, Baumschnitt und Astwerk (bis max. 25 cm Durchmesser) gelten als Grünabfall – kein Holz, keine Erde, keine Zäune.
Nicht erlaubt sind u. a. Speisereste, verunreinigtes Stroh, Baumstubben, Wurzeln, Erde, Bauschutt, Jägerzäune oder behandeltes Holz.
Dazu zählen alte Möbel, Matratzen, Teppiche, Kinderwagen, Regentonnen, Fahrräder oder leere Farbeimer – also haushaltsübliche Sperrgüter.
Sondermüll wie asbesthaltige Baustoffe, Flüssigkeiten, Elektrogeräte, Dämmwolle oder teerhaltige Produkte dürfen nicht hinein.
Naturbelassenes oder leicht behandeltes Holz – z. B. Möbel, Paletten, Parkett, Spanplatten. Keine Glasanteile, keine Außenhölzer.
A4-Holz ist imprägniertes Holz aus dem Außenbereich (z. B. Bahnschwellen, Holzzäune) und zählt als gefährlicher Abfall – es muss gesondert entsorgt werden.
Rigipsplatten, Gipskarton, Porenbeton und Gipsputz – jedoch nur ohne Anhaftungen von Folien, Klebern oder Metallen.
Asbest muss immer in spezielle BigBags (bruchfest oder Plattenform) und darf nur mit persönlicher Schutzausrüstung gehandhabt werden. Niemals ohne Schutz verarbeiten!
Nur sortenreine Dachpappe ohne Fremdstoffe (z. B. Holz, Metall, Folie) darf in den Container. Teerhaltige Pappe gilt als gefährlicher Abfall.
Aluminium, Kupfer, Eisen, Stahl, Blech, Messing und Kabelreste – keine Elektrogeräte oder schadstoffhaltige Teile.
Nur sauberes Papier, Pappe, Zeitungen, Kataloge oder Kartonagen. Kein beschichtetes Papier, keine Tapeten, keine Getränkekartons.
Indem Container korrekt befüllt, nicht überladen und frei zugänglich aufgestellt werden. Fehlbefüllung, Wartezeiten und Umsetzungen verursachen vermeidbare Mehrkosten.